Hausordnung

 

Jedes Miteinander von Menschen bedarf einer Ordnung. Für ein gutes Zusammenleben und ein erfolgreiches Lehren und Lernen ist es notwendig, dass von uns allen gewisse Verhaltensweisen und Vereinbarungen beachtet und eingehalten werden. Jeder hat die Pflicht darauf hinzuwirken, andere von Verletzungen dieser Vereinbarungen abzuhalten.

Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass allen Schülerinnen und Schülern (von nun an SuS) beider Schulen – DBG und GvZS – klar ist, dass Erwachsene auf dem Schulgelände (Lehrkräfte, SozialpädagogInnen, Schulsekretärinnen, Schulassistent, Hausmeister) weisungsberechtigt gegenüber allen SuS beider Schulen sind. Die Schulen haben sich entschieden, eine gemeinsame Hausordnung für beide Schulen zu verabschieden. Einzelne Passagen, in denen es unterschiedliche Regelungen gibt, sind besonders gekennzeichnet.

 

Gliederung

1. Unterrichtszeiten
2. Bezeichnung und Nutzung der einzelnen Bereiche
3. Schulbeginn und Schulschluss
4. Verhalten während der Pausen
5. Verhalten in der Mensa
6. Ordnung und Sauberkeit/ Ordnungsdienst
7. Einzelregelungen/ Verschiedenes
8. Umgang mit elektronischen Geräten
9. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe des DBG
10. Verhalten bei Gefahr und Unfällen
11. Verletzung der Hausordnung

 

1. Unterrichtszeiten

  07.00 – 07.30 Uhr Öffnung der Schule
1. Stunde 07.30 – 08.15 Uhr Unterricht für 5 – 13
2. Stunde 08.15 – 09.00 Uhr Unterricht für 5 – 13
  09.00 – 09.25 Uhr 1. große Pause
3. Stunde 09.25 – 10.10 Uhr Unterricht für 5 – 13
4. Stunde 10.10 – 10.55 Uhr Unterricht für 5 – 13
  10.55 – 11.20 Uhr 2. große Pause
5. Stunde 11.20 – 12.05 Uhr Unterricht für 5 – 13
6. Stunde 12.05 – 12.50 Uhr Unterricht für 5 – 13
  12.50 – 13.35 Uhr Mittagspause
7. Stunde 13.35 – 14.20 Uhr Unterricht für 11 – 13/ Ganztagsangebote
8. Stunde 14.20 – 15.05 Uhr Unterricht für 11 – 13/ Ganztagsangebote
  15.05 – 15.15 Uhr Nachmittagspause
9. Stunde 15:15 – 16:00 Uhr Unterricht für die Qualifikationsphase/ DBG
10. Stunde 16:00 – 16:45 Uhr Unterricht für die Qualifikationsphase/ DBG

2. Bezeichnung und Nutzung der einzelnen Bereiche

Die GvZS unterrichtet überwiegend im Obergeschoss des roten und gelben Flurs in ihrem Gebäude.

Im Gebäude des DBG befindet sich die Verwaltung und Teile der Sekundarstufe I (DBG 1). In dem gleichen Gebäude ist außerdem ein Teil der Oberstufe untergebracht (DBG 3). Im Gebäude der GvZS nutzt das DBG überwiegend die Unterrichtsräume des grünen Flurs und derzeit zwei Kunsträume (DBG 2).

Die Fachräume in der GvZS wie Turnhallen, Naturwissenschaftsräume, die Mensa werden, ebenso wie der Schulhof, von beiden Schulen genutzt.

 

3. Schulbeginn und Schulschluss

Die Gebäude sind ab 7.00 Uhr geöffnet (Frühaufsicht). Die SuS des DBG dürfen sich im Foyer des DBG 1 sowie im Bereich des DBG 2 (grüner Flur) aufhalten. In den Fluren sowie auf der Empore im DBG 1 ist dies untersagt. Dabei wird ein ruhiges Verhalten erwartet. Die Klassenräume werden um 7.25 Uhr geöffnet.

Die SuS der GvZS dürfen sich im Untergeschoss des Gebäudes der GvZS sowie in den Bereichen des roten und gelben Flurs aufhalten. Die Klassenräume werden zu Unterrichtsbeginn aufgeschlossen. Dabei wird ein ruhiges Verhalten erwartet.

Geordnetes Verhalten an Busplätzen ist unerlässlich. Es wird nicht gedrängelt und die Absperrungen werden beachtet. Die Schüler folgen den Anweisungen der Aufsichtsperson. Die Busfahrer werden respektvoll behandelt.

Das Rauchverbot, das für das gesamte Schulgelände gilt, hat auch im Umfeld der Schule Gültigkeit. Öffentliche Wege werden freigehalten. Die Fahrräder, Mofas und Fahrzeuge der SuS werden an den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt. Die Lehrerparkplätze der GvZS gehören NICHT dazu.

Findet in der ersten Stunde für Klassen der GvZS kurzfristig kein Unterricht statt, so halten sich die betroffenen SuS im Aufenthaltsraum auf. Bei bekannten Ausfällen müssen die betroffenen SuS zur zweiten Stunde erscheinen. Sollte der Unterricht in der letzten Stunde ausfallen, so gehen sie umgehend nach Hause, bzw. SuS, die am Nachmittagsunterricht teilnehmen, in den Aufenthaltsraum. Ausnahmen werden gesondert geregelt.

Der Unterricht beginnt mit dem Klingelzeichen. Alle SuS finden sich pünktlich ein.

 

4. Verhalten während der Pausen

Während der Pausen werden die Klassenräume abgeschlossen. Die SuS des DBG halten sich im Foyer des DBG 1, im Erdgeschoss der GvZS, auf dem grünen Flur (DBG 2) sowie auf dem Schulhof auf. Die SuS der GvZS können sich im Erdgeschoss der GvZS, im Foyer des DBG 1, sowie auf dem Schulhof aufhalten.

Die Grenze des Schulhofes ist die weiße Linie zwischen dem DBG 1 und der GvZS. Angrenzende Wege, Feuertreppen, der Bereich “Am Lemsen“, Parkplätze, die Garage sowie die Fahrradstellplätze, Kellerschächte, Treppenaufgänge und die Flure der beiden Verwaltungstrakte sind kein Pausenbereich.

Alle verhalten sich so, dass niemand und nichts Schaden nimmt.
Das Ballspielen ist nur auf der hinteren Fläche zwischen dem Ende des DBG und dem Sportplatz erlaubt bzw. auf dem anderen Teil verboten. Ein unbefugtes Verlassen des Schulgrundstückes ist während der Schulzeit nicht gestattet.

Die Aufenthaltsbereiche im Gebäude sind als Ruhezonen gedacht. Wer sich bewegen und/oder laut sein möchte, sucht den Pausenhof auf.

Die Toiletten gelten nicht als Aufenthaltsraum.

Um die Ausstattung zu schonen und aus hygienischen Gründen sind das Essen und Trinken in den mit Teppichböden ausgelegten Bereichen sowie in Unterrichtsräumen nicht gestattet. Ausnahmen können Lehrkräfte oder die Schulleitung genehmigen. Das Mittagessen der Mittagsversorgung ist ausschließlich in der Mensa einzunehmen.

Die Pausen sind keine selbstverständlichen Sprechzeiten. Nach Möglichkeit sollten Gesprächswünsche mit der betreffenden Lehrkraft vorher vereinbart werden. In dringenden Fällen können die SuS die letzten fünf Minuten der großen Pausen für Gespräche mit den Lehrern nutzen.

 

5. Verhalten in der Mensa

Die Mensa dient grundsätzlich zum Kauf von Nahrungsmitteln und zum Verzehr von Essen. Dazu benötigen alle eine ruhige und unaufgeregte Atmosphäre. Nach dem Essen sind die Stühle wieder ordentlich zurückzustellen; das Geschirr und Essensreste sowie Müll sind wegzuräumen. Sollte es zu Verunreinigungen gekommen sein, müssen diese durch die SuS wieder beseitigt werden.

Während des Aufenthalts in der Mensa müssen sich die Schülerinnen und Schüler angemessen und ruhig verhalten, um ihre Mitschüler nicht zu stören. Dies bedeutet, dass Unterhaltungen leise geführt werden und dass nicht durch den Raum geschrien wird. Der Gebrauch von Handys und anderen elektronischen Geräten ist in der Mensa verboten. Ebenso ist das Zusammenrücken von Tischen oder das Umstellen von Stühlen untersagt.

Das Betreten der Bühne ist nur zu Aufführungs- und Unterrichtszwecken erlaubt.

 

6. Ordnung und Sauberkeit/ Ordnungsdienste

Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist für seinen Tisch, Stuhl, sein Schließfach und sein Eigentum (Garderobe, Wertsachen, Lernmittel etc.) selbst verantwortlich. Eventuelle Schäden werden unverzüglich dem Klassenlehrer gemeldet. Poster und Bilder werden an den dafür vorgesehenen Holzleisten angebracht. Alle sind für Sauberkeit verantwortlich. (Herumliegender) Müll wird in die dafür gekennzeichneten Behälter entsorgt.

Das Essen und Trinken – abgesehen von Wasser – ist während des Unterrichts nicht gestattet. Während des Unterrichts wird kein Kaugummi gekaut. Die Benutzung von Sprays zur Körperpflege ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet (Gefahr der Auslösung eines Fehlalarms).

Für die Fachräume (Kunst, Naturwissenschaften, Musik), für die Sporthallen und für die Schulbibliotheken der GvZS und des DBG sind gesonderte Bestimmungen zu beachten.

Bei mutwilligen Zerstörungen muss Schadensersatz geleistet werden.

Alle Klassen beteiligen sich an den Ordnungsdiensten der Schule. Die Klassen des DBG sind für das DBG 1 sowie für den Bereich des DBG 2 verantwortlich.

Die Klassen der GvZS sind für den Bereich des gelben und roten Flures zuständig.

Die Verantwortung für das Untergeschoss der GvZS wechselt halbjährlich.

 

7. Verschiedenes

Das Mitbringen von Tabakwaren, alkoholischen Getränken, Drogen ist verboten. Es dürfen keine gefährlichen Gegenstände (Waffen jeder Art, Laserpointer, Frisbee-Scheiben) mit in die Schule gebracht werden. Auch das Werfen von Schneebällen hat aus Sicherheitsgründen zu unterbleiben. Das Spritzen mit Wasser ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt. Das Spucken ist ebenfalls absolut verboten.

 

8. Umgang mit elektronischen Geräten

Es besteht ein generelles Audioaufnahme-, Filmaufnahme- und Fotografierverbot auf dem Schulgelände. Außerdem gilt ein generelles Verbot von tragbaren Lautsprechern auf dem Schulgelände. Ausnahmen können durch Lehrkräfte und die Schulleitungen zugelassen werden.

Alle elektronischen Medien sowie Zubehör wie Kabel, Kopfhörer usw. müssen während des Unterrichts in den Büchertaschen aufbewahrt und ausgeschaltet sein. Ausnahmen können durch Lehrkräfte zugelassen werden.

In der Zeit vor der Schule, während der Pausen und während der Freistunden dürfen elektronische Medien auf dem Schulhof von allen SuS benutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass Mitschüler durch eventuellen Lärm nicht gestört werden.

SuS des DBG dürfen während der Pausen im Bereich des DBG 1 und 2 elektronische Medien nutzen, solange sie dabei keine anderen SuS stören. Im Gebäude der GvZS ist die Handynutzung grundsätzlich untersagt. Lehrkräfte können eine Ausnahme genehmigen.

Vor Klassenarbeiten oder anderen Prüfungen sind Handys und andere elektronische Endgeräte zum Schutz vor Täuschungen in den Taschen zu belassen oder sie werden an zentraler Stelle abgelegt.

 

9. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe des DBG

Der Vorraum des DBG III sowie der Oberstufenraum sind grundsätzlich den SuS der Oberstufe vorbehalten und können von ihnen auch in Springstunden genutzt werden. Die SuS des 11. Jahrgangs dürfen sich während der Pausen in ihren Klassenräumen aufhalten. Die Bibliothek darf gemäß den Nutzungsregeln von den Oberstufenschülern nur als Arbeitsraum, nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden.

SuS der Oberstufe dürfen das Schulgelände während der Pausen und der Freistunden verlassen. In die Schule mitgebrachtes Mittagessen wie Pizzen, Salate usw. darf nur in der Mensa eingenommen werden. Dies gilt nicht für Butterbrote, Obst etc.
Es gilt ein generelles Essverbot für die Bereiche, die mit Teppichboden ausgelegt sind.

 

10. Verhalten bei Gefahr und Unfällen

Die Schüler werden darüber informiert, wie sie sich bei Feuer- und Katastrophenalarm zu verhalten haben. Im Notfall werden so schnell wie möglich eine Lehrkraft, das Sekretariat oder andere Schulbedienstete benachrichtigt.

 

11. Verletzung der Hausordnung

Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 61 NSchG ausgesprochen. Diese können z.B. sein:

  • Säuberungsarbeiten
  • Ersetzen von beschädigten Gegenständen
  • Ausschluss vom Unterricht bei besonders groben Verstößen (auf Beschluss der
    Klassenkonferenz).

HINWEIS:

Bei Problemen oder Schwierigkeiten können eine Lehrkraft des Vertrauens, Schüler- oder Elternvertreter angesprochen werden.

Stand: 20. März 2019